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Channel: Kommentare zu: Werben für Startups: Rechtliche Tipps zu Flyern und Guerilla-Werbung
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Von: Claudius

Bei Guerilla-Werbung gibt es ja verschiedene “nicht-sachbeschädigende” Methoden, wie Sprühkreide oder Hochdruckreinigen mit Schablonen. Gibt es da eine Rechtsprechung/Praxis zu? (ausser den Fall der...

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Von: Martin Steiger

@Claudius: «Gibt es da eine Rechtsprechung/Praxis zu?» Ja, und der verlinkte Zeitungsartikel gibt die Rechtslage gut wieder, wobei bei politischen Aktionen der Spielraum grösser ist als bei...

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Von: Claudius

… wenn denn das Gemeinwesen eine Bewilligung für solcherlei Ideen überhaupt erteilt. Zur Sachbeschädigung stellt sich schon die Frage: Ist Kreide auf Asphalt eine Sachbeschädigung? Die Strasse ist...

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Von: Martin Steiger

@Claudio: <blockquote>«… wenn denn das Gemeinwesen eine Bewilligung für solcherlei Ideen überhaupt erteilt.»</blockquote> Genau – und das ist dann der Punkt, wo man eine Abwägung im...

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Von: Tobias

Sie haben von einer Risikoabwägung bei Guerilla Aktionen von Startups gesprochen. Wie hoch kann denn eine Busse bei Verstoss werden, z.B. in Zürich oder St. Gallen? Mit was muss man rechnen? z.B. Wenn...

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Von: Renato

Guten Tag. Ich hörte von einem Bekannten dass er in einer Firma arbeitet, in der die Mitarbeiter, die direkten Kundenkontakt via Tel/Email haben, einen erfundenen Decknamen resp. Nicknamen benutzen...

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Von: Jeanette

Ich finde die Überregulierung furchtbar. Die praxis zeigt das die Städte und gemeinten nahezu grundsätzlich und zu allem keine Genehmigungen erteilen. ALLES ist bewilligunggspflichtig und nahezu nicht...

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Von: Ibrahim Mehaidli

Grüezi Wie sieht es aus mit dem Aufkleben von Werbeklebern? Verboten?

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Von: Trummer Jonas

Guten Tag , Ich wollte wissen ob man eine Bewilligung braucht um Flyer am Bahnhof z.B Oerlikon zu verteilen Freundliche Grüsse Jonas Trummer

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Von: Roger

Der Artikel ist zwar schon älter, aber ich versuche es mal. Werbung auf öffentlichem Grund braucht in der Stadt Zürich eine Genehmigung, das ist mir klar. Aber was ist wenn ich an Haustüren einen Flyer...

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Von: Martin Steiger

@Roger: Ja, dafür benötigen Sie die Einwilligung der betroffenen Besitzer. Sie dürfen nicht ohne weiteres Flyer an Türen von Gebäuden anbringen.

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Von: Jens Kraemer

Darf man vor der gründung schon werbung machen?

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Von: Ferdinand Schneider

Das Einrichten eines Start-ups nimmt viel Zeit in Anspruch. Es ist eine gute Idee, sowieso nicht zu übertreiben und seltsame Dinge zu behaupten. Ich finde es auch gut, dass Sie sagen, dass Sie die...

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